TurkDeutsch Service TRDE
TR Bu sayfa Türkçe →

Türkische Handelsregister-Gazette: Wie Sie eine Bekanntmachung lesen und übersetzen

Die Bekanntmachung im Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi ist kein Handelsregisterauszug. Dieser Beitrag erklärt, was sie ist, worauf es bei der Übersetzung ankommt und wo die Grenzen liegen.

Eine Stelle in Deutschland verlangt für einen Unternehmenskauf, eine Bankprüfung oder ein Verfahren einen Nachweis über eine türkische Gesellschaft, und die Kundschaft legt eine Seite aus dem Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi vor, der Handelsregister-Gazette der Türkei. Für Ihr Büro stellt sich die Frage, was dieses Dokument ist, wie es sich zum deutschen Handelsregister verhält und was übersetzt wird. Der Beitrag stützt sich auf das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Nr. 6102), die Angaben der Gazette-Direktion bei TOBB, die MERSİS-Seite des Handelsministeriums und §§ 9 und 10 HGB.

Darf ich die Gazette-Seite als „Handelsregisterauszug" bezeichnen?

Nein. Die Gazette ist ein Veröffentlichungsorgan; die Eintragung selbst führt das türkische Handelsregisteramt (Ticaret Sicili Müdürlüğü). Nach Art. 35 TTK kann jeder den Inhalt des Handelsregisters und die dort hinterlegten Urkunden einsehen, gegen Kostenerstattung beglaubigte Abschriften verlangen und auch eine beglaubigte Bescheinigung darüber, ob etwas eingetragen ist. Die Bekanntmachung der Gazette ersetzt solche Dokumente nicht. Übertragen Sie deshalb Titel und Überschrift des Originals und verwenden Sie deutsche Registerbegriffe nur dort, wo die ermächtigte Person sie nach Abwägung für passend hält.

Was entspricht im türkischen und im deutschen Recht einander?

Die folgende Gegenüberstellung hilft, Begriffe nicht zu vermischen. Sie gibt nur wieder, was die genannten Vorschriften sagen.

ThemaTürkei (TTK)Deutschland (HGB)
EinsichtArt. 35 Abs. 2: jeder kann Register und Urkunden einsehen§ 9 Abs. 1: jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, über das von den Landesjustizverwaltungen bestimmte elektronische System
BekanntmachungArt. 35 Abs. 4: in der landesweiten Gazette§ 10 Abs. 1: durch erstmalige Abrufbarkeit im elektronischen System
Zeitpunkt der WirkungArt. 36: gegenüber Dritten ab dem Werktag, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Gazette folgt§ 10 Abs. 4: Eintragung gilt mit Ablauf des Tages der Eintragung als bekannt gemacht, es sei denn, früherer oder späterer Abruf wird nachgewiesen
Beglaubigte WiedergabeArt. 35 Abs. 2: beglaubigte Abschrift gegen Kostenerstattung§ 9 Abs. 3: Beglaubigung der Übereinstimmung auf Antrag durch das Gericht; Abs. 4: Ausdruck oder Abschrift, amtlicher Ausdruck, wenn nicht auf Beglaubigung verzichtet wird
Negativ- oder BestätigungsnachweisArt. 35 Abs. 2: beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein einer Eintragung§ 9 Abs. 5: Bescheinigung darüber, dass weitere Eintragungen nicht vorhanden sind oder eine bestimmte Eintragung nicht erfolgt ist

Die Zeilen sind keine Gleichsetzung der Rechtsfolgen, sondern eine Lesehilfe. Wenn eine Stelle ein Dokument „wie aus dem Handelsregister" verlangt, klärt diese Stelle, welches türkische Dokument sie meint.

Woran erkennen Sie, welche Art von Bekanntmachung vorliegt?

Laut den FAQ der Gazette-Direktion bei TOBB gibt es zwei Gruppen. Eintragungspflichtige Bekanntmachungen leiten die Handelsregisterämter weiter, etwa Gründung, Satzungsänderung oder Löschung. Bekanntmachungen ohne Eintragung reichen Organe oder Behörden direkt ein. Genannt werden Einladungen zur Hauptversammlung, Aufforderungen zur Ausübung von Bezugsrechten, Gläubigeraufrufe, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, Bekanntmachungen der Gerichte zu Zwangsvollstreckung und Konkurs, Verlustanzeigen für Schecks und Schuldurkunden sowie Bekanntmachungen amtlicher Stellen wie des TMSF. Diese Zuordnung gehört an den Anfang, weil sie bestimmt, welche Angaben Sie erwarten dürfen.

Der Zugriff auf die Ausgaben seit dem 01.10.2003 ist laut Direktion nach Registrierung kostenfrei; die Startseite verlangt eine Anmeldung („Ücretsiz gazete sorgulamak için üye girişi yapmalısınız"). Bitten Sie deshalb um die vollständige PDF-Datei mit Ausgabenummer und Datum statt eines Ausschnitts.

Wie wirkt die Bekanntmachung rechtlich, und warum betrifft das die Übersetzung?

Art. 35 TTK bestimmt, dass eingetragene Tatsachen bekannt gemacht werden, soweit Gesetz oder die nach Art. 26 TTK zu erlassende Verordnung nichts anderes vorsehen. Art. 36 TTK knüpft die Wirkung gegenüber Dritten an den Werktag nach dem Tag der Bekanntmachung; ist die Bekanntmachung nicht vollständig in derselben Ausgabe erschienen, zählt der Tag, an dem der letzte Teil erschien. Art. 37 TTK schützt das Vertrauen Dritter in die bekannt gemachte Lage, solange nicht bewiesen wird, dass sie die tatsächliche eingetragene Lage kannten.

Für die Übersetzung heißt das: Ausgabenummer und Datum der Gazette sind Teil dessen, was die Bekanntmachung rechtlich auslöst. Halten Sie sie getrennt vom Eintragungsdatum fest. Weicht der Text der Bekanntmachung vom Registerstand ab, korrigieren Sie nichts, sondern übersetzen Sie den Text wie er ist und weisen Sie die Auftraggeberin auf die Abweichung hin.

Wie übertragen Sie Firmen, Rechtsformzusätze und Namen?

Nach den Hinweisen der Direktion muss die Firma einer Limited-, Aktien- oder Genossenschaft jeweils „Limited Şirket", „Anonim Şirket" oder „Kooperatif" enthalten; enthält sie den Namen einer natürlichen Person, darf der Rechtsformzusatz nicht abgekürzt werden. Die Firma wird unverändert übernommen. Kürzel wie „A.Ş." und „Ltd. Şti." sind Teil der Firma. Ob Sie sie unverändert lassen oder beim ersten Auftreten erläutern, entscheiden Sie einheitlich für das ganze Dokument; eine Gleichsetzung mit deutschen Rechtsformen ist eine rechtliche Einordnung und bleibt der ermächtigten Person überlassen.

Bei einer Verschmelzung macht Art. 154 TTK die Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses in der Gazette zur Pflicht. Dort muss jede beteiligte Firma buchstabengetreu erscheinen. Bei Verlustanzeigen und Gläubigeraufrufen übertragen Sie Fristen und Aufrufwortlaut besonders genau. Adressen und Eigennamen werden nicht übersetzt; ş, ğ, ı und İ bleiben erhalten.

Was verlangt die deutsche Stelle? § 23 VwVfG

Nach § 23 Abs. 2 VwVfG soll die Behörde bei fremdsprachigen Dokumenten unverzüglich eine Übersetzung verlangen; in begründeten Fällen kann sie eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer angefertigte verlangen. Ob eine Gazette-Bekanntmachung als Nachweis ausreicht oder ein anderes Dokument nötig ist, etwa eine Bescheinigung des Registeramts, bestimmt die anfordernde Stelle.

Welche Fragen klären Sie vor der Auftragsannahme?

  • Welche Stelle erhält die Übersetzung, und was genau hat sie angefordert?
  • Liegt die vollständige Ausgabe mit Nummer und Datum vor?
  • Handelt es sich um eine eintragungspflichtige Bekanntmachung oder um eine ohne Eintragung?
  • Sollen Firmenzusätze erläutert oder unverändert gelassen werden?
  • Gibt es unleserliche Stellen, die vor der Beglaubigung geklärt werden müssen?

Wie läuft eine Gazette-Bekanntmachung bei uns als Vorübersetzung?

Als Vorübersetzer bereiten wir den Text auf; Beglaubigung und Kundenbeziehung liegen bei der ermächtigten Person. Wie wir arbeiten: /de/ablauf-vertraulichkeit/; welche Dokumente: /de/dokumentarten/; Kurzantworten: /de/faq/. Freiberufler gelangen über /de/freiberufliche-uebersetzer/ weiter, Büros über /de/uebersetzungsbueros/, Anfragen über /de/kontakt/. Auf Türkisch lesen Sie das Thema unter /rehber/ticaret-sicili-gazetesi-ilani-almanca-ceviri/.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Information und keine Rechtsberatung. Über die Form der Übersetzung und die Anerkennung entscheiden die zuständige Stelle und die ermächtigte Person. Wir beglaubigen nicht.

Quellen

Veröffentlicht: 2026-11-01

Testen Sie uns mit einem ersten Auftrag

Datei senden, unverbindliches Angebot erhalten, geprüfte Übersetzung bekommen. Angebot passend zu Ihrem Budget, Eilaufträge je nach Verfügbarkeit.

WhatsApp