Wer ein türkisches Diplom (Diploma) mit Transcript (Transkript) übersetzen lässt, hat in der Regel ein Ziel vor Augen, das mit der Übersetzung nur mittelbar zu tun hat: eine Bewerbung, einen Visumsantrag, die Blaue Karte EU oder die Anerkennung des Abschlusses. Übersetzungsbüros bekommen deshalb Fragen gestellt, die gar nicht in ihren Aufgabenbereich fallen. Dieser Beitrag geht die Fragen durch, die in Ihrem Büro auftauchen können, und ordnet jede einem Verfahren zu: der Übersetzung, anabin, der ZAB oder der zuständigen Stelle.
„Wird der Abschluss anerkannt?“ Wohin gehört diese Frage?
Nicht in die Übersetzung. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beschreibt die Zeugnisbewertung als Bescheinigung, die einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einstuft. Das ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Ergebnis. Die folgende Übersicht hilft, Kundenfragen schnell zuzuordnen:
| Frage der Kundschaft | Wer oder was beantwortet sie? |
|---|---|
| Ist meine Hochschule in Deutschland anerkannt? | anabin, Bereich Institutionen (Status H+, H+/- oder H-) |
| Wie heißt mein Abschluss auf Deutsch, und darf ich ihn führen? | Regeln des Wohnsitz-Bundeslandes, Auskunft über das Wissenschaftsministerium (Gradführung) |
| Auf welcher Ebene steht mein Abschluss im deutschen System? | Zeugnisbewertung der ZAB |
| Welche Note ist das in Deutschland? | Weder Zeugnisbewertung noch Übersetzung: Die Notenumrechnung ist laut ZAB nicht Teil der Zeugnisbewertung |
| Ist die Übersetzung beglaubigt? | Die ermächtigte Übersetzerin oder der ermächtigte Übersetzer |
Für die Übersetzung selbst bleibt damit ein klar umrissener Auftrag: das türkische Dokument vollständig und inhaltlich treu ins Deutsche zu übertragen. Formulierungen wie „entspricht einem Master" gehören nicht hinein, wenn sie nicht im Original stehen.
Was bedeutet H+, und was ist mit H+/- und H-?
anabin ist das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. Es richtet sich an Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen. Laut Rechercheanleitung können ausländische Hochschulabschlüsse in Deutschland in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Solche Hochschulen tragen den Status H+. Gelten für Abschlüsse aus bestimmten Staaten zusätzliche Kriterien, lautet der Status H+/-. Die Anleitung nennt außerdem H-.
Sie finden den Status im Bereich Institutionen: Land wählen, Namen der Hochschule eingeben. Für Ihre Arbeit ist das vor allem eine Orientierung für die einheitliche Schreibweise des Hochschulnamens, nicht eine Vorgabe für den Wortlaut der Übersetzung.
Die Hochschule taucht in anabin nicht auf. Ist das Dokument dann wertlos?
Nein. anabin erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Abschluss oder eine Hochschule kann noch nicht erfasst oder noch nicht bewertet sein. Wer „nicht gefunden" mit „nicht anerkannt" gleichsetzt, gibt der Kundschaft eine Auskunft, die anabin selbst nicht deckt. Wird ein Nachweis der Vergleichbarkeit benötigt, verweist anabin auf die Zeugnisbewertung der ZAB.
Was steht in der Zeugnisbewertung, was nicht?
Die ZAB nennt als Inhalt den Namen von Abschluss, Studiengang und Hochschule, Dauer und Art des Studiums, Ort und Datum des Abschlusses, die Bestätigung der Anerkennung von Hochschule und Studiengang sowie die entsprechende Ebene im deutschen Bildungssystem, etwa Bachelor- oder Master-Ebene. Hinzu kommen allgemeine Hinweise zu Hochschulzugang, Gradführung und beruflicher Anerkennung.
Nicht enthalten sind ein Recht auf Studienzulassung, auf weiterführende Studien oder auf Arbeit in einem reglementierten Beruf. Gesetzliche Grundlage ist laut ZAB das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen; ausgestellt wird die Bescheinigung im Auftrag der Länder. Sie wird digital mit einem Siegel ausgegeben, dessen Echtheit sich online prüfen lässt. Für Visum oder Blaue Karte EU ist laut ZAB die Vergleichbarkeit des Abschlusses mit einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Antragsdetails entnehmen Sie direkt der ZAB.
Welche Form der Übersetzung verlangt die Stelle?
Das hängt von der Stelle ab, die das Dokument erhält, und lässt sich nicht pauschal sagen. Als Rahmen gilt für Behörden § 23 Abs. 2 VwVfG: Sie soll bei fremdsprachigen Dokumenten unverzüglich eine Übersetzung verlangen und kann in begründeten Fällen eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung fordern. Arbeitgeber und Hochschulen haben eigene Vorgaben. Bitten Sie die Kundschaft daher, die Anforderung der Stelle schriftlich vorzulegen, bevor Sie den Auftrag festlegen.
Wie behandeln Sie Noten, Durchschnitt und Kreditpunkte?
- Buchstaben- und Zahlennoten werden unverändert übernommen. Eine Umrechnung in deutsche Noten findet nicht statt.
- Steht auf dem Transcript eine Erläuterung der Notenskala, wird sie übersetzt. Fehlt sie, wird sie nicht ergänzt.
- Der Gesamtdurchschnitt erscheint mit der Skala des Originals. Entscheiden Sie sich für ein Dezimalzeichen und führen Sie es im ganzen Dokument durch, damit der Wert unverändert bleibt.
- Kreditpunkte, auch als AKTS ausgewiesen, werden als Zahl übernommen. Umrechnen oder aufsummieren ist nicht Aufgabe der Übersetzung.
Hochschulnamen und Titel: Was bleibt, was wird übersetzt?
Türkische Hochschulnamen bestehen aus einem Eigennamen und Gattungsbegriffen wie „Üniversitesi", „Fakültesi", „Enstitüsü" oder „Rektörlüğü". Üblich und gut lesbar ist es, den Eigennamen unverändert zu lassen und die Gattungsbegriffe ins Deutsche zu übertragen („Universität", „Fakultät", „Institut", „Rektorat"). Halten Sie das Verfahren innerhalb eines Auftrags durchgängig ein. Sonderzeichen wie ş, ğ, ı bleiben im Eigennamen erhalten.
Beim Titel gilt: Übertragen Sie ihn so, wie er im Dokument steht. Laut anabin-Anleitung richtet sich die Gradführung grundsätzlich nach dem Recht des Bundeslandes, in dem die Person wohnt; Auskunft geben die Wissenschaftsministerien der Länder. Ergänzen Sie weder „Bachelor" noch „Master", wenn das Original diese Wörter nicht enthält.
Wie kennzeichnen Sie Stempel, Siegel und Codes?
Stempel, Siegel, Barcodes und QR-Codes lassen sich nicht übersetzen. Üblich ist ein Hinweis in eckigen Klammern an der entsprechenden Stelle, zum Beispiel „[Stempel]" oder „[QR-Code]"; lesbare Schrift auf dem Stempel wird wiedergegeben. Funktionsbezeichnungen unter Unterschriften („Dekan", „Rektor") werden übersetzt, die Namen der Unterzeichnenden bleiben unverändert. Unleserliche Stellen werden als solche vermerkt und nicht erraten.
Welche Vorarbeit können wir bei einem Hochschuldokument übernehmen?
Wir liefern den vorbereiteten Übersetzungstext; die Beglaubigung und der Kontakt zur Kundschaft bleiben bei der ermächtigten Person. Arbeitsweise: /de/ablauf-vertraulichkeit/. Bearbeitete Dokumentarten: /de/dokumentarten/. Kurzantworten: /de/faq/. Wer freiberuflich arbeitet, wird unter /de/freiberufliche-uebersetzer/ fündig, Büros unter /de/uebersetzungsbueros/, alles Weitere über /de/kontakt/. Der türkische Parallelbeitrag liegt unter /rehber/turk-diplomasi-transkript-almanca-ceviri-anabin-zab/.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Über Form und Anerkennung einer Übersetzung entscheidet die zuständige Stelle; die Beglaubigung erteilt die ermächtigte Übersetzerin oder der ermächtigte Übersetzer. Wir selbst beglaubigen nicht.
Quellen
- anabin – Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (Startseite) (geprüft: 2026-11-01)
- anabin – Rechercheanleitung: Bewertung Hochschulabschluss (geprüft: 2026-11-01)
- anabin – Rechercheanleitung: Anerkennung einer ausländischen Hochschule (geprüft: 2026-11-01)
- anabin – Rechercheanleitung: Gradführung (geprüft: 2026-11-01)
- ZAB – Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse (geprüft: 2026-11-01)
- § 23 VwVfG – Amtssprache (geprüft: 2026-11-01)
Veröffentlicht: 2026-11-01