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Türkische Lohnabrechnung und Arbeitsbescheinigung: Fragen bei der Auftragsanlage im Übersetzungsbüro

Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitsbescheinigung sind drei verschiedene Dokumente. Hier die Fragen, die ein Büro vor der Vorübersetzung stellen sollte, belegt mit den einschlägigen Vorschriften.

Welche Fragen sollten bei der Auftragsanlage zu einer türkischen Lohnabrechnung stehen?

Ein Kunde bringt eine türkische Gehaltsabrechnung, einen Auszug aus dem Sozialversicherungssystem und vielleicht ein Schreiben des Arbeitgebers zur Tätigkeit. Der Auftrag ist schnell angelegt, doch die Übersetzung hängt an Entscheidungen, die nicht im Dokument stehen: Wofür wird das Dokument gebraucht, welche Behörde liest es, und welche Begriffe der deutschen Seite sind gemeint? Dieser Beitrag richtet sich an Büros und Übersetzer in Deutschland und sammelt die Fragen, die bei der Auftragsanlage gestellt werden sollten, bevor das Dokument an die Vorübersetzung geht. Er stützt sich auf die unten genannten Gesetzestexte und trifft keine Aussagen zu Punkten, die dort nicht geregelt sind.

Welche Dokumente stehen hinter den Begriffen Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitsbescheinigung?

Die drei deutschen Begriffe bezeichnen unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Wenn Ihr Kunde nur „Lohnnachweis“ sagt, lohnt sich die Rückfrage, welches der drei gemeint ist:

  • Entgeltabrechnung (Gehaltsabrechnung): § 108 Absatz 1 der Gewerbeordnung verlangt, dass dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilt wird. Sie muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten, insbesondere Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge sowie der Abschlagszahlungen und Vorschüsse. Diese Anforderung beschreibt, was auf einer deutschen Abrechnung steht; für eine türkische Abrechnung gilt sie nicht, sie zeigt aber, welche Informationen deutsche Leser erwarten.
  • Lohnsteuerbescheinigung: Nach § 41b Absatz 1 EStG schließt der Arbeitgeber bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres das Lohnkonto ab und übermittelt die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung. Dem Arbeitnehmer ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
  • Arbeitsbescheinigung: § 312 SGB III verpflichtet den Arbeitgeber, auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können, insbesondere die Art der Tätigkeit, Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen. Für das Verfahren verweist die Norm auf § 313a Absatz 1.

Auf türkischer Seite heißt die Lohnabrechnung des Arbeitgebers „bordro“; daneben stehen die Meldungen an die Sozialversicherungsanstalt (Artikel 8 und 86 des Gesetzes Nr. 5510) und die in Artikel 28 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 vorgesehene Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit („çalışma belgesi“), die nicht deckungsgleich mit der deutschen Arbeitsbescheinigung ist; sie beruhen auf eigenen Rechtsgrundlagen. Der Auftrag sollte deshalb nicht als „Lohnsteuerbescheinigung ins Türkische“ angelegt werden, sondern als das, was das Dokument tatsächlich ist.

Frage 1: Was ist die Richtung, und wer ist der Empfänger?

Bei Aufträgen vom Türkischen ins Deutsche klärt man, ob das Dokument bei einer deutschen Behörde (etwa der Ausländerbehörde, einem Jobcenter, einer Familienkasse oder einer Rentenversicherung), bei einer Bank oder bei einem Gericht vorgelegt wird. Das bestimmt, ob die Übersetzung beglaubigt sein muss; diese Entscheidung trifft die Behörde oder der ermächtigte Übersetzer, nicht wir. Bei Aufträgen vom Deutschen ins Türkische (zum Beispiel für die Vorlage bei einer türkischen Bank oder einem Konsulat) fragt man dasselbe in umgekehrter Richtung. Unsere Vorübersetzung bereitet das Dokument vor; die Beglaubigung erteilt der ermächtigte Übersetzer, der auch die Kundenbeziehung hält.

Frage 2: Welche Lohnbegriffe liegen vor – steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich?

Im deutschen Recht heißt dasselbe Konzept je nach Gesetz anders. Das Einkommensteuergesetz spricht im Zusammenhang mit § 41b und § 41 vom „Arbeitslohn“; § 14 Absatz 1 SGB IV definiert „Arbeitsentgelt“ als alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Das türkische „ücret“ ist in Artikel 61 des türkischen Einkommensteuergesetzes (193 sayılı Gelir Vergisi Kanunu) definiert: Es sind die an Arbeitnehmer, die einem bestimmten Betrieb zugeordnet und weisungsgebunden sind, für ihre Dienste gewährten Geld- und Sachleistungen sowie in Geld darstellbare Vorteile. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass die Bezeichnung (Zulage, Prämie, Sonderzahlung, Aufwandsentschädigung) die Natur der Leistung nicht ändert. Für die Übersetzung heißt das: Eine Zeile namens „ikramiye“ oder „ödenek“ ist nicht deshalb etwas anderes als Lohn, weil sie anders heißt. Welches deutsche Wort Sie wählen, hängt davon ab, ob die Zeile steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich gelesen wird.

Frage 3: Welche Zeilen sind Brutto, Abzug und Netto?

Auf einer türkischen Abrechnung sind in der Regel Bruttolohn, Abzüge und ausgezahlter Nettolohn zu unterscheiden. Nach Artikel 32 des türkischen Arbeitsgesetzes (4857 sayılı İş Kanunu) ist Lohn grundsätzlich in türkischer Währung am Arbeitsplatz oder auf ein eigens eröffnetes Bankkonto zu zahlen und spätestens einmal im Monat fällig. Artikel 61 des Einkommensteuergesetzes besagt zudem, dass bei der Bestimmung des tatsächlichen Wertes des Lohnes persönliche Steuern wie die Einkommensteuer vom Lohn nicht abgezogen werden. Daraus folgt für die Terminologie: „Brüt“ bezeichnet den Betrag vor Abzug persönlicher Steuern. Wenn Brutto minus Abzüge nicht den ausgewiesenen Nettobetrag ergibt, prüft die Vorübersetzung Zeile für Zeile, ob eine Zeile unleserlich ist, und meldet die Abweichung an den Auftrag zurück, statt sie stillschweigend zu korrigieren.

Frage 4: Welche Sozialversicherungsbeiträge sind auf dem Dokument genannt?

Das türkische Sozialversicherungsgesetz (5510 sayılı Kanun) regelt in Artikel 81 die Beitragssätze. Laut der bei mevzuat.gov.tr veröffentlichten konsolidierten Fassung beträgt der Beitrag zur Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung 21 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts, davon 9 Prozent Arbeitnehmeranteil und 12 Prozent Arbeitgeberanteil. Der Beitrag zur allgemeinen Krankenversicherung beträgt für die der kurz- und langfristigen Versicherung Unterliegenden 12,5 Prozent, davon 5 Prozent Arbeitnehmer- und 7,5 Prozent Arbeitgeberanteil. Der Beitrag für die kurzfristigen Versicherungszweige wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Diese Sätze gelten laut Gesetzestext vorbehaltlich Änderungen, da der Staatspräsident bestimmte Sätze innerhalb einer Spanne ändern kann; das Dokument selbst ist daher maßgeblich, nicht unsere Zusammenfassung.

Wichtig ist die Grundlage der Berechnung: Artikel 80 des Gesetzes definiert das „prime esas kazanç“ (beitragspflichtiger Verdienst) und nennt in Absatz (b) Leistungen, die nicht zum beitragspflichtigen Verdienst zählen, etwa Sachleistungen, Sterbe-, Geburts- und Heiratsbeihilfen, Dienstreisekosten sowie Kündigungs- und Dienstzeitentschädigungen. Artikel 82 legt Unter- und Obergrenzen des täglichen Verdienstes fest. Das bedeutet: Der beitragspflichtige Verdienst auf der türkischen Abrechnung kann vom Bruttolohn abweichen. Diese Abweichung ist ein normaler Befund und kein Übertragungsfehler. Wichtiger ist die Frage, ob das Dokument eine Zeile mit diesem Begriff enthält, damit sie unverändert und mit eigener Zeilenbezeichnung übernommen wird.

Frage 5: Wie liest sich eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung, wenn sie ins Türkische soll?

Kommt der Auftrag aus der anderen Richtung, ist § 41b Absatz 1 Satz 2 EStG die maßgebliche Quelle für den Inhalt. Die Norm nennt die Angaben, die die elektronische Lohnsteuerbescheinigung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Daten insbesondere enthält. Dazu gehören die Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die Bezeichnung und Nummer des Finanzamts, die Dauer des Dienstverhältnisses und die Anzahl der nach § 41 Absatz 1 Satz 5 vermerkten Großbuchstaben U, Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns und der nach § 41 Absatz 1 Satz 6 vermerkte Großbuchstabe S, die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, ferner Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, bestimmte steuerfreie Bezüge, die Großbuchstaben M für Mahlzeiten und F für steuerfreie Sammelbeförderung, Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Für die Übersetzung sind die Großbuchstaben U, S, M und F ein klassischer Stolperstein. Sie sind keine Abkürzungen im üblichen Sinn, sondern gesetzlich vorgesehene Vermerke. Das Gesetz erklärt sie: U steht für den Vermerk, dass der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist; S kennzeichnet, dass die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde, ohne den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Wenn ein türkischer Leser den Buchstaben ohne Erklärung bekommt, ist er bedeutungslos. Ob und wie die Erklärung in der Übersetzung ergänzt wird, entscheidet der ermächtigte Übersetzer.

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale nennt § 39 Absatz 4 EStG: Steuerklasse und Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV, Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag, die Höhe monatlicher Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Mitteilung, dass der Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Lohnsteuer freizustellen ist. Die Steuerklassen I bis VI regelt § 38b Absatz 1 EStG; sie sind ein Begriff des deutschen Lohnsteuerrechts. Das ist ein Fall für die erklärende Übertragung oder die unveränderte Übernahme mit Erläuterung durch den ermächtigten Übersetzer, nicht für eine freie Wortwahl in der Vorübersetzung.

Frage 6: Welche Aufbewahrungs- und Aktualitätsfragen stellen sich?

§ 41 Absatz 1 Satz 9 EStG verlangt, dass Lohnkonten bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufbewahrt werden. Das ist für den Auftrag relevant, wenn ein Kunde eine alte Abrechnung oder eine ältere Bescheinigung nachreichen will: Fragen Sie nach dem Jahr der Ausstellung und danach, ob der Kunde das Dokument selbst oder eine Kopie besitzt. Für die türkische Seite verpflichtet Artikel 86 des Sozialversicherungsgesetzes Arbeitgeber, ihre Betriebsbücher, Aufzeichnungen und Belege für zehn Jahre aufzubewahren, öffentliche Verwaltungen für dreißig Jahre.

Wie sieht die Checkliste für die Auftragsanlage aus?

  1. Dokumentbezeichnung exakt notieren und mit der Kundenbezeichnung abgleichen.
  2. Zweck und Empfänger erfragen; Beglaubigungsbedarf an den ermächtigten Übersetzer weitergeben.
  3. Abrechnungszeitraum, Währung, Ausstellungsdatum und Zahlenformat festhalten.
  4. Eigennamen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Registernummern) unverändert aus der Vorlage übernehmen.
  5. Zeilen in Kategorien einteilen: Bezüge, Zuschläge, Abzüge Sozialversicherung, Abzüge Steuer, Netto.
  6. Unleserliche oder unklare Kürzel markieren und beim Kunden oder Aussteller erfragen.
  7. Summen nachrechnen und Abweichungen melden, ohne zu korrigieren.
  8. Stempel, Unterschriften und QR-Codes im Dokument benennen.

Wo liegt die Grenze unserer Vorübersetzung?

Dieser Beitrag ist Information und keine Rechtsberatung. Wir geben keine Auskunft darüber, ob ein Dokument eine Anspruchsvoraussetzung erfüllt, und wir beglaubigen nicht; die Beglaubigung erteilt der ermächtigte Übersetzer. Unsere Vorübersetzung übernimmt Eigennamen unverändert, hält die Zeilenstruktur der Vorlage und kennzeichnet unklare Stellen, damit die Entscheidung beim Übersetzer bleibt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Dokumentarten, Ablauf und Vertraulichkeit und FAQ. Für Büros und Übersetzer sind die Bereiche Übersetzungsbüros und freiberufliche Übersetzer relevant. Wenn Sie einen Auftrag besprechen möchten, nutzen Sie die Kontaktseite. Den türkischen Gegenbeitrag, der denselben Dokumenttyp aus der Perspektive der Zeilenzuordnung beschreibt, finden Sie hier: Maaş bordrosu çevirisi: kalem eşleme.

Quellen

Veröffentlicht: 2026-11-01

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