Grundunterlagen
Verlangt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung (in der Regel nicht älter als 4 Wochen) und der Nachweis der Geburt: bei Geburt in Deutschland ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamts des Geburtsortes, bei Geburt im Ausland eine aktuelle Geburtsurkunde.
Frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft
Geschiedene legen die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil vor, Verwitwete die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Scheidung im Ausland
Erforderlich sind alle Heiratsurkunden und alle rechtskräftigen Scheidungsurteile mit Tatbestand und Entscheidungsgründen, gegebenenfalls mit vollständiger Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Eltern
Geburtsurkunden der Kinder und der Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht.
Partner aus dem Ausland
Ausweis, gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit, erweiterte Meldebescheinigung, Geburtsurkunde und gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Fremdsprachige Urkunden sind mit Übersetzung vorzulegen, falls nicht auf internationalem Vordruck. Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern.
Begriffe
Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die gespeicherten Daten und wird bei der Meldebehörde beantragt (in Hamburg über Hamburg Service). Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sind Urkunden des Standesamts.
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Quellen
- https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99059001104000/herausgeber/TH-354618/region/160000000000 (geprüft: )
- https://www.hamburg.de/service/info/111001490/n0/ (geprüft: )
Veröffentlicht: 2026-10-30