Wozu dient die Apostille?
Nach dem Haager Übereinkommen von 1961 ist die einzige Förmlichkeit, die zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls der Echtheit von Siegel oder Stempel verlangt werden darf, die Apostille der zuständigen Behörde des Staates, aus dem die Urkunde stammt (Artikel 3). Urkunden im Anwendungsbereich sind im Staat der Vorlage von der Legalisation befreit (Artikel 2).
Welche Urkunden sind erfasst?
Erfasst sind Urkunden von Gerichten und gerichtsnahen Stellen, Verwaltungsurkunden, notarielle Urkunden sowie amtliche und notarielle Beglaubigungen von Unterschriften. Nicht erfasst sind Urkunden von diplomatischen oder konsularischen Vertretern und Verwaltungsurkunden, die unmittelbar den Handel oder den Zoll betreffen (Artikel 1).
Wer stellt die Apostille aus?
Die zuständige Behörde des Ausstellungsstaats. Bei türkischen Urkunden sind das türkische Behörden; nach dem Rundschreiben 68/1 des türkischen Justizministeriums sind es bei Verwaltungsurkunden die Valilik und bei gerichtlichen Urkunden der Vorsitz der Justizkommission des Gerichts erster Instanz. Die Apostille wird auf Antrag des Unterzeichners oder jedes Inhabers der Urkunde erteilt (Artikel 5).
Staaten ohne Beitritt
Nicht jeder Staat ist Vertragspartei. Ob ein Staat beigetreten ist und seit wann das Übereinkommen gilt, zeigt die Statustabelle der HCCH; für andere Staaten muss der Beglaubigungsweg bei der zuständigen Behörde oder Botschaft erfragt werden.
Übersetzung und Apostille
Standesämter verlangen für fremdsprachige Urkunden in der Regel eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers. Ob eine Übersetzung selbst eine Apostille braucht, hängt von der Stelle ab; eine einheitliche Regel konnte nicht belegt werden. Fragen Sie vorab bei der Stelle nach, bei der Sie die Urkunde vorlegen.
Für Übersetzung und Prüfung Ihrer Urkunde erreichen Sie uns über die Kontaktseite. Für Preis und Lieferzeit kontaktieren Sie uns bitte.
Quellen
- https://assets.hcch.net/docs/b12ad529-5f75-411b-b523-8eebe86613c0.pdf (geprüft: )
- https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41 (geprüft: )
- https://www.lexpera.com.tr/mevzuat/genelgeler/yabanci-resmi-belgelerin-tasdiki-mecburiyetinin-kaldirilmasi-sozlesmesinin-uygulanmasi-hakkinda-1 (geprüft: )
- https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99059001104000/herausgeber/TH-354618/region/160000000000 (geprüft: )
Veröffentlicht: 2026-10-30