Eine Kundin schickt Ihnen die PDF-Datei einer Studienbescheinigung, die sie selbst im türkischen Behördenportal e-Devlet abgerufen hat. Unter dem Text steht ein Hinweis, daneben ein Barcode oder ein QR-Code. Aus der Sicht eines deutschen Büros sind drei Fragen offen: Muss der Hinweis übersetzt werden? Was mache ich mit dem Code? Und was erwartet die Stelle, bei der die Übersetzung landet? Die Antworten unten sind nach diesen Fragen geordnet, nicht nach dem Aufbau des Dokuments.
Muss ich den Verifizierungsvermerk übersetzen?
Erläuternder Fließtext gehört zum Dokument und wird übersetzt, also etwa der Satz, dass sich das Dokument online prüfen lässt. Nummern, Codes und Internetadressen werden dagegen nicht übersetzt, sondern Zeichen für Zeichen übernommen: Barcode-Nummer, Verifizierungscode, Dokumentnummer sowie Datum und Uhrzeit des Ausdrucks, jeweils mit Groß- und Kleinschreibung, Bindestrichen und Leerstellen. Das ist eine Arbeitsempfehlung und keine amtliche Vorschrift. Wie die endgültige Fassung aussieht, entscheidet die ermächtigte Person, die beglaubigt.
Bewertende Zusätze wie „Dokument verifiziert" oder „Dokument echt" haben in der Übersetzung nichts verloren. Ob ein Dokument echt ist, stellt die empfangende Stelle fest, gegebenenfalls über das Portal selbst.
Was besagt die Seite „Belge Doğrulama"?
Die Seite „Belge Doğrulama" (Dokumentenprüfung) des Portals turkiye.gov.tr erklärt, dass alle über das e-Devlet-Portal erstellten Dokumente mit Barcode dort verifiziert werden können. Außerdem verweist sie auf die mobile e-Devlet-App mit der Funktion „Barkodlu Belge Doğrulama": Wer den QR-Code (türkisch „karekod") auf dem Dokument einscannt, prüft schneller. Links zu den App-Stores für Android und iOS sind angegeben.
Daraus folgt für Sie: Der Code ist Teil der Prüfung durch das ausstellende System. Ein Zahlendreher in der Barcode-Nummer kann die spätere Prüfung unmöglich machen, und das kann erst bei der empfangenden Stelle auffallen.
Was tun, wenn nur ein Screenshot oder ein Foto vorliegt?
Fordern Sie die vollständige PDF-Datei oder einen unbeschnittenen Scan an. Bei Screenshots fehlt der Code am Seitenrand gelegentlich, bei Fotos oder niedrig aufgelösten Scans sind Ziffern nicht sicher lesbar. Geraten wird nicht: Notieren Sie die unleserlichen Zeichen, fragen Sie nach und geben Sie die offene Stelle an die beglaubigende Person weiter, bevor die Übersetzung fertig ist.
Darf ich „[QR-Code]" schreiben oder muss der Code nachgebaut werden?
Ein QR-Code oder Barcode lässt sich im Übersetzungstext nicht sinnvoll wiedergeben. Ein Hinweis in eckigen Klammern an der Stelle des Originals genügt als Arbeitsform, etwa „[Barcode]" oder „[QR-Code]". Steht lesbare Schrift neben dem Code, wird sie mit übertragen. Bei mehrseitigen Ausdrucken kann sich der Bereich auf jeder Seite wiederholen; dann erscheint der Hinweis auf jeder Seite an derselben Stelle, damit die Seitenzahl der Übersetzung nicht von der des Originals abweicht. Ist ein Code auf Seite 1 lesbar und auf Seite 2 nicht, wird er nicht von Seite 1 übernommen. Ob beide Codes gleich sind, lässt sich nur am Original sehen.
Welche Dokumente kommen aus dem Portal, und wie gelangen sie zu Ihnen?
Beispiele sind: die Studienbescheinigung des Hochschulrats YÖK („Öğrenci Belgesi Sorgulama"), „SGK Tescil ve Hizmet Dökümü / İşyeri Ünvan Listesi" der Sozialversicherungsanstalt SGK und die Meldebescheinigung des Bevölkerungsamts NVİ („Yerleşim Yeri (İkametgâh) ve Diğer Adres Belgesi Sorgulama"). Alle drei verlangen eine Anmeldung. Das Portal nennt als Verfahren e-Devlet-Passwort, Mobilsignatur, elektronische Signatur, den türkischen Personalausweis mit Chip und Online-Banking. Das Dokument ruft also die betroffene Person selbst ab und gibt es als Datei oder Ausdruck an Sie weiter.
Nur in der Beschreibung des NVİ-Dienstes taucht der Begriff „barkodlu ikametgah belgesi" auf, also Meldebescheinigung mit Barcode. Prüfen Sie deshalb bei jedem Dokument am Original, ob und wo ein Code steht.
Wie fordert die deutsche Stelle eine Übersetzung an? § 23 VwVfG
Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache deutsch. Werden bei einer Behörde Dokumente in fremder Sprache vorgelegt, soll sie nach Abs. 2 Satz 1 unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann sie nach Satz 2 eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung fordern. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, kann die Behörde nach Satz 3 auf Kosten des Beteiligten selbst eine beschaffen.
Bei Anträgen mit Frist ist Abs. 3 relevant: Geht ein fristauslösender Antrag in fremder Sprache ein, beginnt der Lauf der Frist erst, wenn der Behörde eine Übersetzung vorliegt. Abs. 4 regelt die Wahrung einer Frist zugunsten eines Beteiligten, wenn auf Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist eine Übersetzung nachgereicht wird. Ob ein e-Devlet-Ausdruck ohne weitere Formalien anerkannt wird, regelt die Vorschrift nicht; das entscheidet die anfordernde Stelle.
Wie unterscheidet sich der Ausdruck vom deutschen Führungszeugnis?
Verwechslungen sind möglich. Das deutsche Führungszeugnis wird nach § 30 BZRG auf Antrag erteilt. Laut Gesetzestext kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, es beantragen; in Deutschland wohnhafte Personen stellen den Antrag bei der Meldebehörde, im Ausland lebende wenden sich direkt an die Registerbehörde. Wird das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist es dieser unmittelbar zu übersenden (§ 30 Abs. 5 BZRG). Ein türkisches Strafregisterdokument wird mit seiner eigenen Bezeichnung übersetzt und nicht mit dem deutschen Begriff „Führungszeugnis" gleichgesetzt, sofern das Original nicht ausdrücklich so heißt.
Übersicht: Element, Umgang, Rückfrage
| Element im Original | Umgang in der Übersetzung | Wann Sie nachfragen |
|---|---|---|
| Erläuternder Satz zur Verifizierung | Übersetzen | Wenn Teile abgeschnitten sind |
| Barcode-Nummer, Verifizierungs- und Dokumentnummer | Zeichen für Zeichen übernehmen | Bei jeder unleserlichen Stelle |
| Webadresse | Wörtlich übernehmen | Wenn die Adresse unvollständig ist |
| Barcode und QR-Code | Als „[Barcode]" oder „[QR-Code]" kennzeichnen | Wenn der Code im Scan fehlt |
| Datum und Uhrzeit des Ausdrucks | Unverändert übernehmen | Wenn mehrere Zeitangaben abweichen |
| Name und Identifikationsnummer | Buchstaben- und ziffernschlüssig; ş, ğ, ı, İ bleiben | Bei Abweichung zum Pass |
Was übernehmen wir bei Dokumenten mit Barcode, was nicht?
Wir bereiten den Text vor, die Beglaubigung bleibt bei der ermächtigten Person. Zur Dateibehandlung siehe /de/ablauf-vertraulichkeit/, zu den Dokumentarten /de/dokumentarten/, zu kurzen Antworten /de/faq/. Kolleginnen und Kollegen mit eigener Zulassung finden /de/freiberufliche-uebersetzer/, Büros /de/uebersetzungsbueros/; Anfragen laufen über /de/kontakt/. Türkischsprachig: /rehber/e-devlet-barkodlu-belge-almanca-ceviri/.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Information und keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument anerkannt wird und in welcher Form eine Übersetzung beglaubigt wird, entscheiden die zuständige Stelle und die ermächtigte Person. Wir beglaubigen nicht.
Quellen
- e-Devlet Kapısı – Belge Doğrulama (geprüft: 2026-11-01)
- e-Devlet Kapısı – Öğrenci Belgesi Sorgulama (YÖK) (geprüft: 2026-11-01)
- e-Devlet Kapısı – SGK Tescil ve Hizmet Dökümü / İşyeri Ünvan Listesi (geprüft: 2026-11-01)
- e-Devlet Kapısı – Yerleşim Yeri (İkametgâh) ve Diğer Adres Belgesi Sorgulama (NVİ) (geprüft: 2026-11-01)
- § 23 VwVfG – Amtssprache (geprüft: 2026-11-01)
- § 30 BZRG – Antrag auf Führungszeugnis (geprüft: 2026-11-01)
Veröffentlicht: 2026-11-01